Elektroprüfungen nach DGUV
DGUV Vorschrift 3 Check:
Sicherheitsüberprüfung elektrischer Anlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis: Vielen dürfte die Elektroprüfung noch unter E-Check bzw. BGV A3 Prüfung bekannt sein. Die BGV A3 wurde 2014 in die heutige DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Inhaltlich hat sich nichts geändert.
Was muss geprüft werden?
Geprüft werden alle elektrisch betriebenen Geräte und Anlagen, die sich im Unternehmen befinden. Die Vorschrift bezieht sich darüber hinaus auf alle nicht elektrotechnischen Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Geräten durchgeführt werden. Die DGUV V3 unterteilt die Betriebsmittel in ortsveränderlich und ortsfest. Darüber hinaus wird zwischen stationären und nicht stationären Anlagen unterschieden. Ortsveränderliche elektrische Geräte besitzen Stecker Anschlüsse und können während des Betriebes leicht bewegt werden. Netzteile, handgeführte Elektrowerkzeuge, Monitore, Kabeltrommel etc. fallen in diese Kategorie.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebracht bzw. aufgrund ihres Gewichts schwer zu bewegen. Sie wurden ohne Tragevorrichtung an Ort und Stelle montiert. Betriebsmittel, die über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden und vorübergehend fest angebracht sind, sind ebenfalls ortsfest. Verwendet ein Unternehmen fest installierte Elektroanlagen, werden diese als „stationäre Anlagen“ bezeichnet. Nicht stationäre Anlagen lassen sich unmittelbar nach dem Betrieb abbauen und transportieren.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräten erweist sich in der Praxis oft schwierig. Nach welchen Richtlinien das Betriebsmittel geprüft wird, entscheidet letztendlich die zuständige Elektrofachkraft.
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen muss vor Erstinbetriebnahme sowie nach Instandsetzungen und Änderungen erfolgen. Darüber hinaus ist die Prüfung in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Kriterien für die Elektrogeräteprüfung sind in den DIN-VDE-Normen verankert.
Fristen und Intervalle
Das Intervall für eine wiederkehrende Elektroprüfung bzw. VDE Prüfung ist anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln. Die DGUV Vorschrift 3 gibt zur Orientierung Intervalle vor. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind alle vier Jahre zu prüfen. Befinden sich die ortsfesten Anlagen in sensiblem Umfeld – feuchte oder medizinisch genutzte Bereiche – hat eine jährliche Prüfung zu erfolgen.
Für ortsveränderliche Geräte sieht die DGUV Vorschrift 3 ein Prüfintervall von sechs Monaten vor. Betriebsmittel, die auf Baustellen oder in Fertigungswerkstätten zum Einsatz kommen, weisen eine höhere Gefahrenquote aus und werden häufiger beansprucht. Die DGUV V3 setzt hier ein Intervall von drei Monaten an. Unterschreiten die ortsveränderlichen Geräte während der Elektroprüfung eine Fehlerquote von zwei Prozent, kann die Frist auf zwei Jahre verlängert werden. Im Baustellenbereich sollte eine jährliche Prüfung erfolgen.
Achtung: Die Prüfintervalle sind als Richtwerte zu verstehen, die unter normaler betrieblicher Beanspruchung gelten. Unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Bedingungen können sich andere Prüffristen ergeben. Hält sich der Unternehmer nicht an diese Fristen, kann er haftbar gemacht werden.
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